Die Reglen  Alfa Tango


 

1. Das AT Rufzeichen

Analog zu den Vorschriften, die im Amateurfunk gelten, darf im 11m Band, welches das offizielle Band für die AT-Gruppe ist, für DX-Verbindungen nur ein Rufzeichen genutzt werden.

Unter bestimmten Umständen, z.B. im Ortsfunkverkehr mit Freunden kann auch ein anderes, frei erfundenes Rufzeichen verwendet werden.

Unabhängig davon welchem Verein man angehört, oder welches Rufzeichen vor dem Beitritt zu AT genutzt wurde, darf der Gegenstation nur die Mitgliedsnummer in seinem Club genannt werden, um zu verhindern, dass die Adresse im Funk genannt werden muss.

Das AT Rufzeichen muss für Anruf und QSO genutzt werden. 

Zuwiderhandlungen werden auf drei Arten geahndet:

a) Erster Verstoß: Suspendierung für ein Jahr

b) Zweiter Verstoß: Ausschluss aus dem Club

c) Aktivierung einer SES, DX-Expedition oder eines seltenen Landes mit einem anderen Rufzeichen: sofortiger Ausschluss aus dem Club.

Koordinatoren und Direktoren müssen der AT_Zentrale einen detaillierten Bericht jedes einzelnen Verstoßes zukommen lassen.  

 

 

2. Offizielle 100% AT

Alle Direktoren und Offiziellen müssen 100% AT Mitglieder sein. Sie dürfen nicht, z.B. als Webmaster, für andere Clubs tätig sein; oder sie müssen Ihre offizielle Position niederlegen (Beschluss auf dem Treffen 1990)

Kein AT Mitglied kann Offizieller oder Mitglied eines anderen Clubs sein (1994)  

 

 

3. AT weltweit

Die AT-Gruppe ist kein Zusammenschluss von Clubs oder Divisionen. AT-Mitglieder sind Mitglieder des Clubs als Ganzes, nicht Mitglieder einzelner Divisionen, einzelner Länder, Regionen, Provinzen oder Bundesländer. 

Sie sind tatsächlich Mitglieder der weltweiten AT-Gruppe und alle Mitglieder haben die gleichen Rechte; es gibt keine Unterschiede.  

 

 

4. QSL & POST Manager

Seit 1994 werden keine weiteren QSL Manager mehr ernannt; dieser Service wird komplett von 1AT024 (Saverio) und seinem Team übernommen. 

Dieses Team setzt sich aus Mitgliedern mit mindestens 5-jähriger Mitgliedschaft zusammen, die die Zeit und die finanziellen Möglichkeiten haben, diese Aufgabe wahrzunehmen.

Weitere Helfer können diesem Team zukünftig beitreten, falls dies auf Grund besserer Ausbreitungsbedingungen und damit verstärktem QSL Aufkommen angemessen erscheint. 

Das Team umfasst nicht mehr als 10 Mitglieder unter der Führung von 1AT024.

Ein QSL Manager ist eine Person, die das Logbuch einer Station erhält und an Stelle dieser die QSL Karten verschickt. 

Falls ein QSL Manager kein Logbuch oder Karten erhält, oder aus einem anderen Grund keine QSL Karte verschicken kann, wird dieser –nach maximal 90 Tagen- eine Karte ohne Information, begleitet von einem Erklärungsschreiben schicken (1993).

Ein POST Manager ist eine Person, die die Post einer Station erhält und diese an die entsprechende Station weiterleitet, da diese Ihre Post nicht direkt erhalten kann. 

Ein POST Manager kann keinen Beitrag zu den Portkosten verlangen.  

 

 

5. Diplome

Alle Informationen und Diplomanträge müssen an die AT-Zentrale gerichtet werden. 

Ausnahme hiervon bilden selbstverwaltende Divisionen, die nur das Formular SD/5 an die ATZentrale schicken müssen.

Die Top Ten Trophy ist gestrichen.  

 

 

6. Frequenzband der AT-Gruppe

Dieser Begriff ist nicht zu verwechseln mit 11-m-Band.

a)     Die Betriebsfrequenzen für den Club waren 27.405 bis 27.855 MHz (1993). 

Auf Grund der Frequenzzuweisungen in einigen Ländern (z.B. Deutschland, Uruguay, Neuseeland) wurde diese Regelung überdacht und seit dem 23.4.1999 beinhaltet das AT-Band auch das legale Frequenzspektrum, das in vielen Ländern genutzt wird (26.965 bis 27.855 MHz). 

Die zugewiesene CW Frequenz ist 27.410 MHz (1994). 

Die Regelung zu RTTY wurde gestrichen. Für Diplome, Conteste, Upgrading des Mitgliedsstatus, etc. sind nur Sprachverbindungen gültig. Nur QSL Karten nach dem 23.4.99 gelten innerhalb des neuen AT-Bandes. 

Vor diesem Zeitpunkt datierte QSO müssen auf dem alten AT-Band geführt worden sein.

b)     Die AT-Gruppe distanziert sich von Packet Radio und SSTV. 

Mitglieder dürfen auf diesen Betriebsarten Ihr AT-Rufzeichen nicht nennen, als Bild übertragen oder AT Informationen weitergeben (nur Name und Mitgliedsnummer, aber kein AT-Rufzeichen. 

Eine Zuwiderhandlung wird mit einer 6-monatigen Suspendierung ohne Vorwarnung geahndet).  

 

 

7. Nutzung des AT-Rufzeichen für Nichtmitglieder

Kein Mitglied darf als QSL Manager oder POST Manager für Nicht-AT-Mitglieder, DX-Expeditionen oder SES tätig sein (1993)

Bei Zuwiderhandlungen erfolgt eine sofortige Suspendierung oder ein Ausschluss bei der zweiten Zuwiderhandlung.

Falls ein Postfach gemeinsam mit einem AT-Mitglied genutzt wird, muss das Nichtmitglied darauf hinweisen, dass zwar die Adresse die selbe ist, dass xxATxxx aber nicht als POST Manager fungiert.  

 

 

8. AT Höflichkeit & Weigerung, mit nicht-AT-Mitgliedern zu sprechen

Es ist den Mitgliedern nicht erlaubt, ein QSO mit einem AT-Mitglied oder nicht-AT-Mitglied zu verweigern.

Koordinatoren und Direktoren sind verpflichtet, der AT-Zentrale Berichte über entsprechende Verstöße zukommen zu lassen.

Entsprechende Verstöße werden nach der zweiten Verwarnung mit einer Suspendierung oder bei einer zweiten Suspendierung mit Ausschluss geahndet (1995).

Mitglieder, die „nur AT-Mitglieder“ anrufen, werden für drei Monate suspendiert, wenn der AT-Zentrale drei bestätigte Berichte vorliegen (1996).  

 

 

9. AT Materialien

Kein Mitglied soll aus der Mitgliedschaft Profite erwirtschaften, indem er ohne Zustimmung der AT-Zentrale Materialien herstellt und vertreibt, die das AT Logo tragen.

Zuwiderhandlungen werden mit Suspendierung oder –im Wiederholungsfall- mit Ausschluss geahndet (1995)  

 

 

10. QSL Karten

a)     Damit offizielle AT Karten Gültigkeit besitzen, müssen diese seit 1995 Rufzeichen und Angaben auf der Vorderseite aufgedruckt haben. Karten mit einem handschriftlich eingetragenen Rufzeichen sind für die Bestätigung eines QSO nicht gültig. Wir empfehlen, solche QSL Karten an den Absender zurückzuschicken. 

Ein Aufkleber oder Stempel mit dem Rufzeichen ist zulässig. 

Alle QSL Manager sind verpflichtet ungültige Karten ohne QSL Bestätigung zurückzuschicken. Der enthaltene Betrag ist zur Deckung der Portokosten heranzuziehen. 

Bei einem Verstoß verliert der QSL Manager seine Funktion als solcher.

b)     Vor dem Druck einer QSL Karte für eine Station, ein Bundesland, Distrikt oder eine Region muss über den Direktor des entsprechenden Landes eine Genehmigung der AT-Zentrale eingeholt werden. 

Ein Beispielausdruck der Karte ist beizufügen. Die Karte kann als genehmigt angesehen werden, wenn innerhalb von 30 Tagen keine gegenteilige Information der AT-Zentrale vorliegt (nur wenn die Karte abgelehnt wird, ist eine Antwort zu erwarten).

c)     Diese Karten ohne Aufdruck der Landesfarben dürfen keine Felder für den Eintrag von QSO Daten haben und dürfen nicht alleine für die Bestätigung von QSOs verwendet werden. 

Eine offizielle QSL Karte muss beigelegt sein. Eine Zuwiderhandlung wird mit Suspendierung oder –im Wiederholungsfall- mit Ausschluss geahndet.

d)     Alle Mitglieder können -nach Genehmigung durch die AT-Zentrale- das GRI AT Logo kostenfrei nutzen 

      (siehe hierzu Punkt b).

e)     Diplome, Contest Ergebnisse und Upgrades können nur auf Basis von QSL Karten beantragt werden, die das eigene AT-Rufzeichen ausweisen. 

QSL Karten mit einem anderen Rufzeichen sind nur dann zulässig, wenn das Datum des QSO vor dem Beitritt zu AT liegt. Nautische Stationen und Ölbohrplattformen sind nicht gültig als Bestätigung eines Landes. 

Diese Karten gelten nur für das Maritim-Mobil-Diplom. Im Meer fest installierte Plattformen gehören zum Festland und zählen nicht als Insel.

f)       Inseln in Flüssen und Seen sind nicht gültig für das IOTA Diplom. 

Derartige Inseln werden mit dem Suffix /iwi (inland waterways island) aktiviert. Kontakte zu Booten auf Flüssen und Seen zählen nur für das Land.

g)     Mitglieder die eine SES oder AT/DX Station arbeiten und eine laufende Nummer erhalten sind verpflichtet, eine QSL zu schicken. 10 Zuwiderhandlungen werden mit 3 oder mehr Monaten Suspendierung geahndet.  

 

 

11. Rückporto

a)     Keinem Mitglied, unabhängig ob man in einem ‚most wanted’ Land lebt oder nicht, ist es erlaubt, Portokosten für eine QSL zu fordern oder den Begriff ‚Dollar’ zu erwähnen. 

Es bleibt jedoch jedem guten AT Mitglied überlassen, zu überlegen, ob es nicht gerechtfertigt ist, freiwillig einen Beitrag zum Rückporto beizulegen, wenn die gearbeitete Station in einem seltenen Land ist, so dass der Operator ständig eine große Anzahl von Bitten um QSL Karten erhält. Schließlich ist es niemandem zuzumuten, nur für Porto und QSL Druckkosten arbeiten zu gehen – nur um DXcc Jäger glücklich zu machen.
Nach einer Verwarnung erfolgt bei einem weiteren Verstoß eine Suspendierung für ein Jahr.

b)     Jedes Mitglied, das hohe Kosten für Porto und QSLs hat kann über Funk eine Bemerkung etwa der Art machen :“Mien leiber Freund, bitte entschuldige, aber ich habe finanzielle Probleme, die ganzen QSL Karten zu beantworten; bitte lass’ uns unseren Kontakt auf das QSO beschränken. 

Wenn Du mir eine QSL schickst, dann bringst Du mich in eine schwierige Situation.“

c)      DX-Expeditionen und SES können die Aussage „Standard Beitrag notwendig“ (standard contribution required) verwenden und ggf. Nicht-Mitgliedern erklären, dass dies 1 US$ bzw. 2 IRC bedeutet.
Für SES ist nur ein freiwilliger Beitrag vorgesehen (2000), bzw. wenn sich die Station im gleichen Land befindet, ein frankierter Rückumschlag (1995). 

Es ist zu beachten, dass in einigen Ländern IRCs nicht eingelöst werden.  

d) Wenn ein Manager von mehreren Aktivationen für jede QSL-Anfrage eine Contribution mitschickt, muss der Manager jede QSL in einem seperaten Umschlag beantworten und abschicken.

Beispiel:
Ein Operator schickt in einem Umschlag drei QSLs und 3 Contributions, MUSS der Manager 3 seperate Antwort-Umschlage zur Bestätigung nutzen.

 

 

12. Sponsoren

Der Beitritt zur Gruppe sollte nicht gesponsort werden. Wenn der Mitgliedsbeitrag nicht zu finanzieren ist, wie sollte dann der QSL Versand oder die Erneuerung der Mitgliedschaft im Folgejahr zu finanzieren sein.
Den Organisatoren von DX-Expeditionen und SES ist es untersagt, um Sponsorengelder zu bitten. Wer nicht die finanziellen Möglichkeiten hat, so etwas durchzuführen, sollte besser zu Hause bleiben.
Nur das AT Logo darf auf QSL und Log erscheinen.
Eine Genehmigung muss im Voraus von der AT-Zentrale eingeholt werden.   

 

 

13. Schwarze Liste

a)     Der einzige offizielle Manager einer Schwarzen Liste für den Club ist Salvatore (1AT028). 

Einzelne Länder können einen Manager ernennen, um die Berichte ihrer Länder zu koordinieren. 

Dies ist eine interne Funktion, sie erscheint nicht im Mitgliederverzeichnis.

b)     Falls eine Station nicht innerhalb von 90 Tagen antwortet (180 Tage bei DX-Expeditionen und SES), muss eine Erinnerung mit den Details des QSO geschickt werden.

c)      Falls die Station hierauf in der gleichen Zeit nicht reagiert, sollte ein Bericht an den Manager der Schwarzen Liste 1AT028 (oder den nationalen Manager) mit allen Angaben zum QSO, Datum der QSL Zusendung, Datum der Erinnerung geschickt werden (Die Angaben können auch im angegebenen Format über das Internet an 1AT028 geschickt werden).
Salvatore stellt jährlich eine Liste zusammen, die in den offiziellen AT Eleven News Italien erscheint.  

 

 

14. IOTA

Die Regeln für IOTA Aktivitäten stehen auf einem anderen Blatt und gelten ausnahmslos für alle Divisionen.
Das IOTA Komitee beschließt auf den jährlichen Treffen Änderungen, falls notwendig.  

 

 

15. Conteste

Bei Contesten, World Contest, National Trophy, etc. darf der Frequenzbereich 27.501 – 27.600 MHz nicht benutzt werden.
Dieser Bereich muss für andere Stationen frei gehalten werden.
Anrufe auf 27.555 mit anschließendem QSY sind erlaubt.

Nur einzelne Operatoren können die während eines Contest erhaltenen QSL für Diplome etc. einreichen.  

 

 

16. SES – Special Event Station (Sonderstationen zu besonderen Anlässen)

a)     Das Rufzeichen für eine SES (wie auch für DX-Expeditionen) muss bei der Manager Digest Editor beantragt werden; ansonsten wird es als ungültig angesehen und der Operator zur Verantwortung gezogen. 

Seit dem Jahre 2000 werden nur noch 5 SES je Land zugelassen; diese müssen historischen oder Funk Hintergrund haben.

b)     Bitte beantragt keine SES zur Erinnerung an Kriege, Angriffe, etc. (Unabhängigkeitstage sind zugelassen).

c)     SES dürfen nicht dazu genutzt werden, um Spendengelder zu sammeln.

d)     Rückporto für SES ist freiwillig, ggf. kann ein frankierter Rückumschlag innerhalb des selben Landes erbeten werden.

e)     Eine neue QSL wird nicht als SES gewertet.

Die Organisatoren von SES in seltenen Ländern oder DX-Expeditionen müssen die Logs spätestens 60 Tage nach dem letzten QSO

Die Regeln für die Anerkennung und Strafen sind jetzt die gleichen wie für IOTA.

f)       Eine normale SES wird durch den Direktor oder Koordinator des Landes Anerkannt, eine Information wird an die Manager Digest Editor geschickt.

g)     Seit 1. Januar 2000 gilt: eine SES Aktivierung darf nicht mehr als 48 Stunden dauern, kann sich dabei aber auf 2 Wochenenden oder Wochentage verteilen.

h)     Seit dem 1. Januar 2001 gilt: Operatoren von SES oder DX-Expeditionen müssen nach jedem 10. QSO Ihr Rufzeichen und QSL Information nennen, bevor erneut gerufen wird.

i)        Im Split Betrieb dürfen die Frequenzen nicht weiter als 30 KHz auseinander liegen.

j)        Logbucheinträge dürfen erst nach Ende der Aktivierung im Internet veröffentlicht werden.  

 

 

17. Portable Rufzeichen

Nach dem anfänglichen AT/0 und zwei weiteremn AT/DX Rufzeichen wird nur noch ein Suffix /p verwendet. 

In Ländern mit weniger als 10 Mitgliedern ist hierfür eine Genehmigung erforderlich. 

In Ländern mit mehr als 10 Mitgliedern ist keine Genehmigung erforderlich. Allerdings ist eine Info an die AT-Zentrale notwendig, damit die Aktivierung in den AT DX News Digest aufgenommen werden kann.  

 

 

18. Selbstverwaltung

Um das Arbeitsaufkommen der AT-Zentrale in Grenzen zu halten, ist es notwendig, dass selbstverwaltende Divisionen eigenständig arbeiten und die Mitglieder sich an den „Dienstweg“ halten (Ansprechpartner sind Direktor oder Landes-Koordinator).

Schickt keine Beschwerden oder Anfragen direkt an die AT-Zentrale. 

Diese werden an die Zentrale des entsprechenden Landes zurück geschickt. Dies gilt auch für Emails!  

 

 

19. Aufbau und Betrieb einer Club-Station

a)     Das Rufzeichen für eine Club-Station wird von der AT-Zentrale zugeteilt.

b)     Es muss ein Operator benannt werden, der für die Einhaltung der Arbeitsabläufe verantwortlich ist.

c)     Es müssen mindestens drei Operatoren für die Aktivierung des Rufzeichens der Club-Station anwesend sein.

d)     Ein Logbuch mit laufenden Nummern muss geführt werden, auch wenn keine QSL Karten verschickt werden. 

Das Logbuch muss von mindestens drei Operatoren abgezeichnet werden.

e)     Geld oder IRCs dürfen für QSLs nicht eingefordert werden.

f)       Kontakte mit dem Rufzeichen der Club-Station zählen nicht für persönliche Diplome etc.

g)     Die Zeiten, zu denen die Club-Station aktiviert war und die Anzahl der QSOs ist jedes Jahr bei Erneuerung der Mitgliedschaft der AT-Zentrale mitzuteilen.

h)     Der Club-Station wird das Rufzeichen unter der Voraussetzung erteilt, dass diese eine besondere AT Station darstellt und Professionalität wird von allen Operatoren erwartet. 

Für die Einhaltung ist der benannte Verantwortliche zuständig.

i)        Diese Regeln können jederzeit ohne weitere Mitteilung geändert oder ergänzt werden.

 

20. Voraussetzungen für den Beitritt

Divisionen mit mehr als 100 Mitgliedern:

a)     Seit dem September 2002 ist der Beitritt wieder in allen Divisionen mit mehr als 100 Mitgliedern möglich. 

Dies gilt zunächst für einen unbestimmten Zeitraum, der vom Vorstand und Direktorium festgelegt wird.
In diesem Zeitraum wird das Mitgliederverzeichnis nur nach Bedarf herausgegeben (vermutlich in 2003, 2005). 

In den Jahren ohne Mitgliederverzeichnis ist die Erneuerung der Mitgliedschaft notwendig, aber kostenlos. 

Der Betrieb der AT-Zentrale wird von der „Alten Garde“ in Italien aufrecht erhalten und ein freiwilliger Beitrag (5 US$) zur Unterstützung wird gerne gesehen.
Bitte schickt das Erneuerungsformular an die AT-Zentrale, um uns wissen zu lassen, dass Ihr Mitglied bleiben wollt.
Für das Jahr 2003 sind die Voraussetzungen für die Erneuerung der Mitgliedschaft wieder die gleichen, wie für 2000 und beinhalten das Mitgliederverzeichnis 2003/2004.

b)     Seit 2002 haben die Mitglieder aller Divisionen die Möglichkeit, ihre Mitgliedschaft direkt bei der AT-Zentrale in Asti zu erneuern.

Divisionen mit weniger als 100 Mitgliedern:

Voraussetzung sind 30 gearbeitete Länder oder 50 bestätigte Kontakte zu AT Stationen. 

Es ist wichtig, dass den neuen Mitgliedern die Regeln vor dem Beitritt durch den zuständigen Direktor erläutert werden. 

Die alten Regeln gelten nur für kleine Divisionen.  

 

 

21. Höflichkeit und AT Spirit (Korpsgeist)

Man sollte sich jederzeit höflich verhalten und die folgenden Regeln beachten:

a)     Bitte nicht die Adresse aus dem Mitgliederverzeichnis über Funk durchgeben (in einigen Ländern wird der Funk überwacht)

b)     Nenne das Rufzeichen nur einmal beim Anruf; während des QSO bitte nur die Mitgliedsnummer ohne Clubzugehörigkeit wiederholen.

c)      Nicht den Namen des Landes wiederholen

d)     Die Frequenz 27.555 MHz nicht für QSOs nutzen.

e)     Zur Vermeidung von QRM nict immer mit maximaler Leistung arbeiten.

f)        Beim Anruf einer SES oder DX-Expedition nicht das Rufzeichen der Gegenstelle wiederholen (er weiß sicherlich selbst, wer er ist). 

Nach -oder vor- dem QSO weiterhören, um die QSL Informationen zu erhalten; nicht selbst danach fragen.

g)     Nach dem QSO mit einer SES oder DX-Expedition bitte so schnell wie möglich die QSL schicken (nicht später als 30 Tage), damit der QSL Manager einschätzen kann, wie viele Karten gedruckt werden müssen.

h)      Auf 27.555 MHz kein QRM durch Pfeifen, Schreien oder Abstimmen des Senders oder Verstärkers verursachen. 

Bitte beachtet, dass der Punkt 21 keine Vorschrift im eigentlichen Sinne ist, sondern vielmehr ein Leitfaden für das korrekte Verhalten, welches von allen AT Mitgliedern erwartet wird.  

 

i)    Ganz alt...
KEIN Rufzeichen auf dem Briefumschlag – nur schlichte Umschläge ohne Club Logos, Aufkleber etc.
Nicht das Rufzeichen in der Anschrift nennen.
Nicht in jedem Land ist SSB freigegeben und es wurden bereits Postfächer geschlossen und Funker für den Betrieb ihrer Geräte gesetzlich belangt.
Niemals die QSL in einem offenen oder Fensterbriefumschlag verschicken, so dass diese sichtbar ist.  

 

j)   Professionalität
Bitte haltet euch an die Q-Codes. QRZ sollte nur in seiner korrekten Bedeutung als Anruf gebraucht werden und nicht als Synonym für das Rufzeichen.
Die korrekte Form ist : „mein Rufzeichen ist xxATxxx“ und nicht „mein QRZ ist xxATxxx“.
Nicht akzeptabel ist es, sich bei einem QSO eine laufende Nummer für einen Freund geben zu lassen.  

 

 

22. Zweistellige Suffixe

Zweistellige Suffixe werden nur an Mitglieder vergeben, die die folgenden Kriterien erfüllen (Der Antrag erfolgt durch den Landesdirektor oder –koordinator an die AT-Zentrale):

a)     gewöhnliche Mitglieder mit mindestens 10-jähriger Mitgliedschaft

b)     Direktoren nach 5-jähriger Mitgliedschaft und 3 Jahren in der Funktion

c)      Koordinatoren

Abweichend hiervon kann der Präsident einen zweistelligen Suffix für besondere Verdienste um den Club verleihen.

Seit 1. Januar 2000 gilt: sobald ein zweistelliger Suffix zugeteilt ist kann dieser nicht in eine kleinere Zahl geändert werden (aus Gründen der Eitelkeit o.ä.)  

 

 


Dieses Regelwerk wird entsprechend der Notwendigkeit vor dem Erneuerungsdatum der  Mitgliedschaft erweitert und geändert.
(Falls möglich, im Voraus durch den Vorstand oder während des Welttreffens)

Koordinatoren und Direktoren sind verpflichtet, detaillierte Berichte über Zuwiderhandlungen an  die AT-Zentrale zu schicken.